Unser Engagement gilt der Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung des kirchlichen Lebens, der historischen Bausubstanz sowie der Kunst- und Kulturgüter rund um den Mindener Dom

Was wir ermöglichen

Mit seinen Mitteln unterstützt der Verein konkrete Vorhaben der Domgemeinde – vom Gemeindeleben bis zur Bewahrung wertvoller kirchlicher Ausstattung und Kulturgüter.

In den vergangenen Jahren konnten so zahlreiche Projekte verwirklicht werden. Dazu gehören Restaurierungen und Maßnahmen zum langfristigen Erhalt ebenso wie die Unterstützung besonderer Aktivitäten der Gemeinde.

Zu den bedeutenden Kunstschätzen des Mindener Domes gehört auch der hier gezeigte Buchdeckel mit einem karolingischen Elfenbeinrelief aus dem 9. Jahrhundert. Seine Restaurierung erfolgte 2014 im Rahmen des Restaurierungsprogramms „Bildende Kunst“ des Landes Nordrhein-Westfalen.

Über die Förderung entscheidet der Verein verantwortungsvoll und im Rahmen seiner Satzung. Einen Überblick über die zuletzt geförderten sowie frühere Projekte finden Sie unter Projekte.


Unser Anliegen

Die Freunde der Domgemeinde Minden e.V. unterstützen die Katholische Dompropsteigemeinde Minden bei Aufgaben und Vorhaben, die aus eigenen Mitteln nicht oder nur eingeschränkt verwirklicht werden können.

Dabei geht es uns nicht allein um finanzielle Förderung. Der Verein verbindet Menschen, die sich der Domgemeinde und dem Dom verbunden fühlen und dazu beitragen möchten, kirchliches Leben, Gemeinschaft und das kulturelle Erbe für die Zukunft zu bewahren und weiterzuentwickeln.

So versteht sich der Verein als verlässlicher Partner der Domgemeinde – getragen von gemeinsamer Verantwortung und dem Wunsch, dort etwas möglich zu machen, wo zusätzliche Unterstützung gebraucht wird.

Unsere Satzung

Die Arbeit der Freunde der Domgemeinde Minden e.V. folgt klaren rechtlichen Grundlagen. In unserer Satzung sind Zweck, Organisation und Arbeitsweise des Vereins verbindlich geregelt. Sie bildet zugleich den Rahmen dafür, wie die Mittel des Vereins eingesetzt und Entscheidungen über die Förderung von Vorhaben getroffen werden.

Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 24. April 2008 beschlossen und trat mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Minden am 10. Juli 2008 in Kraft.

Den vollständigen Wortlaut der Satzung stellen wir Ihnen hier zur Einsicht zur Verfügung.